Änderungen ab 2023 bei der BEG-Förderung für Klimaanlagen

08.11.2022

Jetzt noch bis zum Jahresende 25 % Förderzuschuss zu alten Konditionen sichern! 

  

Die BAFA ändert die technischen Anforderungen für förderfähige Split-Klimageräte/Luft-Luft-Wärmepumpen. Die neuen Förderrichtlinien ab dem 1. Januar 2023 besagen, dass Wärmepumpen mit Kühlfunktion fortan nur noch förderfähig sind, wenn der Energieverbrauch und die erzeugte Wärmemenge messbar sind und am Gerät visualisiert werden. Daher ist die staatliche Förderung zu den bisher bekannten Konditionen nur noch bis zum 31.12.22 gültig.

 

Förderantrag noch bis zum 31.12.22 stellen & sparen
Wer also noch 25 % auf die Gesamtkosten für Anschaffung und Montage einer umweltfreundlichen Wärmepumpe mit Kühlfunktion sparen möchte, sollte jetzt zugreifen! Bis zum Ende 2022 können Sie noch Ihren Antrag auf Förderung zu den alten Konditionen stellen. Die Umsetzung der Maßnahmen können Sie aber ganz entspannt bis zu zwei Jahre später einplanen. Eine Nachrüstpflicht, der ab 2023 geltenden Richtlinien, besteht nicht.

 

GROSS Energietechnik ist Ihr Experte in den Bereichen Kälte-, Lüftungs-, Klima- und Heizungstechnik. Wir beraten Sie gerne, damit wir das passende Klimagerät für Ihre Räumlichkeiten finden und Sie sich noch bis zum Jahresende den Förderzuschuss in Höhe von 25 % für Ihre Wärmepumpe mit Kühlfunktion sichern können.

 

Förderantrag stellen

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