Expertentipp – der Umwelt zuliebe
Im Jahre 2006 ist die Chemikalien-Ozonschichtverordnung, basierend auf der EU-Verordnung 2037/2000 in Kraft getreten. Diese Verordnung legt unter anderem den Ausstieg von ozonabbauenden Stoffen fest.
Bedeutung dürfte diese Verordnung damit vor allem für die noch verbleibenden Kälte- und Klimaanlagen mit dem Kältemittel R22 bzw. Kältemittelgemischen mit R22-Anteil (z.B. R401A/B/C, R402A/B, R403B) haben.
Seit dem 01.01.2015 besteht ein Verwendungsverbot für R 22. Das heißt, wir dürfen an Kältekreisläufen mit diesem Kältemittel keine Arbeiten mehr ausführen. Beim kleinsten Defekt müssen wir die Anlage stilllegen.
Welche Auswege aus dem Dilemma bieten sich an?
Zurzeit stehen vier Optionen mit Vor- und Nachteilen zur Wahl:
– Bestehende Anlagen bis zum Ausfall weiter mit R22 betreiben.
– Durch Neuanlage ersetzen mit neuem Kältemittel und natürlich effizienter Technik. Oft zahlen die Einsparungen an Betriebsenergie den Umbau nach wenigen Jahren zurück.
– Nach Retrofit, also Umstellung auf ein zugelassenes Ersatzkältemittel, die bestehenden Anlagen weiter betreiben.
Aufgrund der zuvor beschriebenen Fakten können wir als Kälte- und Klimafachbetrieb nur zur raschen Umrüstung der bestehenden R22 Anlage auf ein Ersatzkältemittel oder zur Investition in eine energieeffizientere Neuanlage raten.
Gerne stehen wir Ihnen hierfür natürlich beratend und ausführend zur Seite.
- 20. Jan 2016