Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Gross Energietechnik GmbH als Auftragnehmer („Auftragnehmer“) und dem Kunden („Kunden“). Kunde kann sein ein Verbraucher nach § 13 BGB, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerbli- chen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuge- rechnet werden können („Verbraucher“), oder ein Unterneh- mer nach § 14 BGB, also eine natürliche oder juristische Per- son oder rechtsfähige Personenvereinigung, die bei Ab- schluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerbli- chen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt („Un- ternehmer“).

  2. Soweit in diesen AGB vom „Kunden“ die Rede ist, sind damit Verbraucher und Unternehmer gemeint. Soweit in diesen AGB der „Verbraucher“ genannt ist, ist damit ausschließlich der Verbraucher gemeint. Soweit in diesen AGB der „Unter- nehmer“ genannt ist, ist damit ausschließlich der Unterneh- mer gemeint.

 


II. Vertragsschluss, Speicherung der Bestelldaten

  1. Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich unverbind- lich. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Kundenauftra- ges mittels einer Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

  2. Die Bestelldaten speichert und verarbeitet der Auftragneh- mer unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

 


III. Preise

§ 3 Preise, Fälligkeit, Zahlung, Aufrechnung

  1. Die vom Auftragnehmer gegenüber Verbrauchern angegebe- nen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

  2. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung stellt der Auf- tragnehmer seine Leistungen nach Übergabe bzw. – soweit gesetzlich geschuldet – nach Abnahme in Rechnung. Zuge- gangene Rechnungen hat der Kunde sofort zu bezahlen.

  3. Der Kunde kann nur mit eigenen Forderungen gegen Zah- lungsansprüche des Auftragnehmers aufrechnen oder Zu- rückhaltungsrechte geltend machen, soweit seine Gegen- rechte /-ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbe- haltungsrechts ist gleichfalls möglich, sofern die Forderung des Kunden und die Forderung des Auftragnehmers rechtlich auf einem Gegenseitigkeitsverhältnis beruhen.

 

 

IV. Zahlungsbedingungen und Verzug

§ 4 Annahme bzw. Abnahme der Leistung

  1. Der Kunde hat die Leistung des Auftragnehmers anzuneh- men bzw. – soweit gesetzlich geschuldet – abzunehmen, auch bei unwesentlichen Mängeln.

  2. Der Kunde hat die Leistung des Auftragnehmers auch bei vorzeitiger Inbetriebnahme anzunehmen bzw. abzunehmen. Nach Vereinbarung kann auch eine teilweise Annahme bzw, Abnahme erfolgen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.

 

 

V. Eigentumsvorbehalt 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den im Zu- sammenhang mit der Leistung gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 


VI. Haftung

§ 6 Keine Garantie, Gewährleistung, Haftung

  1. Der Auftragnehmer gibt keinerlei Garantie, außer er ver- spricht dies im Einzelfall ausdrücklich.
  2. Die Gewährleistung erfolgt grundsätzlich nach den gesetzli- chen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Der Kunde hat also bei einem Mangel insbesondere die gesetzlichen Möglichkeiten der Nachbesserung, des Rücktritts, der Minderung und des Schadensersatzes unter Berücksichtigung der nachfolgend unter Ziffer 4 genannten Beschränkungen.Verjährung tritt ein Jahr nach Ablieferung oder – soweit gesetzlich geschuldet – nach Abnahme ein. In den Fäl- lender§§445b,438Abs.1Nr.1und2,438Abs.3, 634aAbs.1Nr.2und3,634aAbs.3BGBgiltdiedort vorgesehene Verjährungsfrist. Haftet der Auftragneh- mer aufgrund Gewährleistung nach Ziffer 4 auf Scha- densersatz, richtet sich die Gewährleistungsfrist bezüg- lich des Schadensersatzes nach den gesetzlichen Vor- schriften.
  4. Die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers ist un- abhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, es ist nachfolgend etwas anderes bestimmt: Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz allein nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vor- satz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, ein- schließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ver- treter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Der Auftragnehmer haftet auch dann allein nach den ge- setzlichen Bestimmungen, sofern der Schaden auf einer schuldhaft begangenen wesentlichen Vertragspflicht beruht. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Der Verkäufer haftet zudem allein nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, auch im Falle der Haftung wegen arglistigen Ver- schweigens eines Mangels, auch im Falle der Haftung wegen Nichterfüllung einer Beschaffenheitsgarantie und auch im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz.

 


VII. Mängel 

§ 7 Kosten bei unbegründeten Mängelrügen oder unmöglicher Leistungserbringung

1. Soweit eine Mängelrüge des Kunden unbegründet ist, kann der Auftragnehmer dem Kunden Leistungen, die der Auftragnehmer aufgrund einer solchen Rüge auf Wunsch oder Verlangen des Kunden erbringt, nach den beim Auftragnehmer gültigen Preisen berechnen, ebenso zusätzlichen Aufwand (z.B. Reisekosten).

2. Dasselbe gilt, wenn der Kunde schuldhaft die Leis- tungserbringung des Auftragnehmers verhindert oder erschwert hat (z.B. fehlende Zugangsgewährung).


VIII. Widerrufsrecht

§ 8 Widerrufsrecht des Verbrauchers

Sofern Verbraucher Leistungen des Auftragnehmers im Wege eines Fernabsatzvertrages nach § 312c BGB be- auftragt haben, unterrichtet der Auftragnehmer die Ver- braucher über das Widerrufsrecht gesondert.

 

VIIII. Recht

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Auf die Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht an- wendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei ei- nem Vertrag mit einem Unternehmer ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht, sofern der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.